Dein Warenkorb ist noch leer!
Literatur-Empfehlungen
1. Anklage
Die Strafrechtsstation beginnt mit Strafprozessrecht und der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren. Als Abschluss des Ermittlungsverfahrens ist es dann in der Regel die praktische Aufgabe in der Klausur, die Anklageschrift zu erstellen.
Da eine der beiden Strafrechtsklausuren im zweiten Examen immer eine Anklage ist, muss man sich ausführlich und intensiv mit diesem Thema beschäftigen.
Leider gibt es für die Strafrechtsstation – anders als für die Zivilrechtsstation – keine “Standardwerke”. Ein sehr gutes, umfassendes Buch ist das von Haller/Conzen “Das Strafverfahren”. Wer sich einen kompletten Überblick über den Ablauf eines Strafverfahrens verschaffen möchte, für den ist der Haller/Conzen sicherlich genau richtig. Für alle anderen, die sich zunächst ausschließlich auf das Ermittlungsverfahren und insbesondere Aufbau und Inhalt der Anklageschrift als Abschluss des Ermittlungsverfahrens beschränken möchten, empfehlen wir das Skript vom Repetitorium Kaiser “Die Staatsanwaltsklausur im Assessorexamen”.
2. Revision / Urteil
Die zweite Strafrechtsklausur im Examen ist in der Regel entweder eine Revision oder aber ein Strafurteil. Dabei ist zwar die Wahrscheinlichkeit deutlich höher, dass man eine Klausur zum Revisionsrecht bekommt.
In NRW laufen aber jedes Jahr auch ca. drei Urteilsklausuren pro Jahr, so dass man auch in dieser Hinsicht nicht (mehr) auf Lücke setzen kann. Die intensive Beschäftigung mit dem Revisionsrecht und dem Strafurteil ist zudem enorm wichtig, da in den AGs der Schwerpunkt oftmals auf der Anklage liegt und die Themen Revision und Urteil zu kurz kommen.
Eines der besten Bücher zum Revisionsrecht dürfte Russack “Die Revision in der strafrechtlichen Assessorklausur” sein. Auf gut 190 Seiten stellt Russack alles Wesentliche und für das Examen Notwendige zum Revisionsrecht dar.
Dazu hat der Autor die strafrechtlichen Revisionsklausuren im zweiten Examen seit 1994 ausgewertet, was gerade die Examensrelevanz der Ausführungen sichert. Alternativ dazu ist aber auch das Buch von Kunnes “Strafprozessuale Revision” zu empfehlen, das vom Umfang her dem Buch von Russack ähnelt und ebenfalls umfassend das Revisionsrecht behandelt.
Zum Strafurteil gibt es von Ziegler “Das Strafurteil” ein aktuelles Lehrbuch, das sich mit diesem Thema beschäftigt. Wie oben bereits ausgeführt, muss man immer damit rechnen, dass man ein Straurteil statt einer Revision in der S2-Klausur zu schreiben hat, sodass man sich auch auf dieses Thema mit einem Lehrbuch vorbereiten sollte.
3. Materielles Recht / Anwaltssicht / Kommentare
Das materielle Recht bleibt natürlich auch für die strafrechtlichen Klausuren im zweiten Examen sehr relevant. Grundsätzlich sollte es ausreichen, wenn man zur Vorbereitung auf das schriftliche Examen seine Unterlagen und/oder Karteikarten aus dem Studium nutzt. Wer dennoch ein Skript zur Wiederholung lesen möchte, kann auf eines der beiden Skripte von Kaiser/Holleck/Hadeler “Materielles Strafrecht im Assessorexamen” oder Krüger/Schneider/Ladiges “Materielles Strafrecht in der Assessorklausur” zurückgreifen.
Die anwaltliche Sicht wird in den strafrechtlichen Examensklausuren regelmäßig im Zusammenhang mit Revisionsrecht relevant (“Sollte der Mandant Revision gegen das Strafurteil einlegen?”), so dass Besonderheiten häufig bereits in der oben genannten Literatur zum Revisionsrecht angesprochen werden.
Schließlich braucht man für die Übungsklausuren in der Strafrechtsstation und auch später in der Fortgeschrittenen-AG die Kommentare von Fischer zum StGB und von Meyer-Goßner zur StPO. Da jedoch die ausgegebenen Sachverhalte immer Originalklausuren sind, die bereits mehrere Jahre zuvor im Examen liefen, reichen auch hier die günstigen Vorauflagen, die Du in unserer Kategorie "Bücher aus 2. Hand" findest. Zudem sollte man neben den Klausuren bei Gericht weitere Klausuren schreiben und die Klausurtechnik verinnerlichen. Dazu sind insbesondere die Bücher mit Musterklausuren hilfreich.
4. Examenskommentare für das Examen mieten
Mehr als 50 % aller Kunden von Juristenkoffer.de haben sich spätestens in der Strafrechtsstation ihre Mietkommentare gesichert. Solltest Du Dir Deine Examenskommentare bislang noch nicht reserviert haben, empfehlen wir Dir, Dich jetzt über das Angebot von Juristenkoffer.de zu informieren und eine Bestellung aufzugeben. Für die meisten Examenstermine sollten zum jetzigen Zeitpunkt noch Sätze frei sein. Die Antworten zu den häufigsten Fragen findest Du auf der Seite zu den FAQ.
Juristenkoffer.de ist einer der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einer der größten Vermieter von Kommentaren in Deutschland. Alle Infos zum Angebot sowie das Bestellformular für Dein Bundesland findest Du auf der Seite von Juristenkoffer.de.